Sie zahlen für das, was Sie nutzen
Ergochronia wird nicht in starren Paketen verkauft, sondern modular lizenziert – jedes Zusatzmodul lässt sich einzeln freischalten. So zahlen Sie nicht für Schichtplanung, wenn Sie gar keine Schichten haben.
Basis – immer inklusive
Kommen/Gehen per QR-Code, Urlaubsverwaltung, Monatsexport, PWA-Installation und die automatische Mindestpausen-Berechnung sind grundsätzlich Teil jeder Installation, unabhängig von gebuchten Zusatzmodulen.
Zusatzmodule
- Schichtbetrieb
Schichttypen, Schichtplan-Import, schichtbezogener Saldo, Lohnexport mit Kostenstelle.
- Pausenarten & Dienstgang
Zusätzliche, frei benennbare Pausenarten sowie ein Dienstgang, der als Arbeitszeit zählt.
- Zusatzkonten (Lohnexport)
Generischer und DATEV-angelehnter Lohnexport sowie eingeschränkte Zugänge für Schichtplan-Import/Export.
- Abteilung & Kostenstelle
Zusätzliche Stammdatenfelder für Controlling.
- Kiosk-Terminal
Stationäres Tablet-Terminal am Eingang für Kommen/Gehen/Saldo.
- Krankmeldung: Upload & Mailversand
PIN-geschützter Upload von Krankenscheinen mit automatischem E-Mail-Versand.
- Geolokation
Erfahren Sie unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften (benutzerspezifische Dokumente liegen bereits im System vor), wann Ihre Mitarbeitenden wo gestempelt haben. Die perfekte Lösung für Mitarbeitende im Außendienst, beim mobilen Arbeiten oder bei aufsuchenden Tätigkeiten.
Da jeder Betrieb eine andere Kombination aus Mitarbeiterzahl, Standorten und benötigten Modulen hat, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot statt einer Preistabelle mit Fantasiezahlen. Ein kurzes Gespräch genügt in der Regel. Auch Anpassungen an Ihre Abläufe sind möglich – dazu später mehr im Gespräch.
Pflichten, die ohnehin auf Sie zukommen
Arbeitszeiterfassung ist längst keine Frage der Betriebsgröße oder Branche mehr. Die folgenden Punkte gelten unabhängig davon, ob Sie ein Handwerksbetrieb, eine Pflegeeinrichtung, ein Verein mit Angestellten oder eine kommunale Stelle sind:
- Erfassungspflicht besteht bereits heute
Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch erfassen müssen – abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz. Diese Pflicht gilt jetzt, unabhängig davon, wann die angekündigte Novelle des Arbeitszeitgesetzes kommt.
- Die Novelle betrifft die Form, nicht das Ob
In der Diskussion um ein neues Arbeitszeitgesetz geht es vor allem darum, dass elektronisch erfasst werden soll und welche Übergangsfristen gelten. Wer heute schon sauber elektronisch dokumentiert, muss dann nichts mehr umstellen.
- Die Nachweislast liegt bei Ihnen
Im Streitfall über Überstunden, Ruhezeiten oder Vergütung ist die Dokumentation die entscheidende Grundlage. Lückenhafte Aufzeichnungen wirken sich zu Lasten des Arbeitgebers aus – handschriftliche Zettel und Excel-Tabellen sind hier erfahrungsgemäß angreifbar.
- Mitarbeiterdaten sind besonders geschützt
Arbeitszeit- und erst recht Standortdaten unterliegen der DSGVO. Ergochronia erfasst Standorte nur, wenn Sie das Modul bewusst aktivieren, und bringt die nötigen Hinweisdokumente mit – statt dass Sie sie selbst aufsetzen müssen.
Stand: August 2026. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung – bei Fragen zur konkreten Umsetzung in Ihrem Betrieb sprechen Sie bitte mit Ihrer Rechtsanwältin, Ihrem Steuerberater oder Ihrer Berufsgenossenschaft.